5 Tipps für eine Scheidung ab 50

Durchschnittlich dauert eine Ehe bis zur Scheidung etwa 15 Jahre. Es ist also nicht mehr das „verflixte siebente Jahr“ von Bedeutung.
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Teilen Sie die Entscheidung Ihrem Ehepartner mit (Bild: Fotolia)

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2013 deutschlandweit circa 169.800 Ehen geschieden. 

Die Zeiten ändern sich – während in den 50ern die Zahl der Scheidungen noch bei etwa 50.000 Stück pro Jahr lag, haben sich heutzutage die Lebensverhältnisse verschoben. Die Erwartungen an das eigene Leben und somit auch an die Ehe sind gegenwärtig andere als zu damaligen Zeiten. Ehepaare blieben zusammen, gerade weil sie bereits so lange Jahre beieinander waren. Doch heute wagen viele Frauen und Männer in den besten Jahren noch einmal einen Neustart. Wir haben für Sie fünf Tipps für die Scheidung ab 50 zusammengetragen:

Tipp 1 – Entscheidung mitteilen

Scheidung ist kein Tabu, auch nicht mit 50 plus. Wer unzufrieden ist, sollte sich nicht vor dem Schritt verschliessen, dass eine Scheidung vielleicht die beste Lösung ist. Es gibt viele Gründe für eine Scheidung. Es ist aber wichtig, mit dem Partner zu reden und ihm die Entscheidung mitzuteilen. Vielleicht fühlt er genauso. Eine einvernehmliche Scheidung verläuft in der Regel nämlich zügiger, als eine strittige Trennungsauseinandersetzung. 

Tipp 2 – Trennungsjahr als Bedenkzeit

Eine Ehe ist laut § 1565 BGB gescheitert, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr zwischen den Ehegatten besteht und damit auch nicht mehr zustande kommt. Denn bevor die Scheidung überhaupt vollzogen werden kann, ist grundsätzlich ein Trennungsjahr bzw. in einigen Fällen sogar eine dreijährige Trennungszeit zu durchlaufen. Das ist wichtig, damit sich die Ehepartner darüber Klarheit verschaffen können, ob ihre Ehe tatsächlich als gescheitert anzusehen ist oder ob es die Eheleute noch einmal miteinander versuchen.

Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ist jedoch nicht erforderlich. Allerdings sollte eine wirtschaftliche Trennung bestehen: Räumlichkeiten sollten geteilt werden, genauso wie die Schlafplätze. Küche und Bad dürfen die getrennt Lebenden jedoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Tipp 3 – Geschieden und arm? Der Versorgungsausgleich

Ist die Scheidung eingereicht, sind aber noch diverse Scheidungsfolgesachen zu klären. Besonders im Alter sind Aspekte des Versorgungsausgleiches zu bedenken. Das bedeutet, dass damit die Aussichten auf eine Versorgung von Alters wegen oder auch bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit auszugleichen sind. 

So steht zum Beispiel einer Ehefrau die Hälfte von dem zu, was der Ehemann während der Ehe bei voller Erwerbsfähigkeit in die gesetzliche Rentenkasse oder auch die betriebliche Altersvorsorge für die spätere Rente eingezahlt hat. Das aber bloss, sofern sich die Ehefrau während der Ehe lediglich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat oder nur einen Mini-Job ausübte.

Tipp 4 – Kurz und knapp: Online scheiden lassen

Es ist tatsächlich möglich, sich online scheiden zu lassen. Dies bringt eine hohe Zeit- und sogar Kostenersparnis mit sich. Persönlich bei dem Anwalt zu erscheinen, ist dabei nicht erforderlich. Das meiste wird bei einer Online-Scheidung per Mail, Fax oder am Telefon geklärt. 

Tipp 5 – Mediation als Lösung gegen Streitfälle

Wurden im Ehevertrag keine spezifischen Regelungen im Falle eines Auseinandergangs der Ehe getroffen, wie zum Beispiel eine Gütertrennung, dann kommt es oftmals zu Streit bei der Verteilung der gemeinsamen Habseligkeiten und des Vermögens. Eine sogenannte Scheidungsmediation kann helfen, eine einvernehmliche Lösung ohne Rechtsstreitigkeiten zu erlangen. Häufig dienen Rechtsanwälte als Mediatoren. Zertifizierte Mediatoren besitzen eine fachliche Qualifikation, um zwischen den Eheleuten eine faire Streitschlichtung herbeizuführen. Zudem kann eine Mediation Kosten bei der Scheidung ersparen und bedeutet eine geringere emotionale Belastung für die Beteiligten.

Wie genau eine Scheidung abläuft und für wen sich eine Online-Scheidung eignet sowie alle Informationen zur Härtefallscheidung und zum Scheidungsantrag erhalten Sie auf www.scheidung.org/. 


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