50plus nach Pfefferspray-Abwehr verurteilt

Weil drei Männer sie geschubst und verletzt haben sollen, stellte eine frisch operierte Frau (74) Strafanzeige. Doch nicht das Trio wurde verurteilt.
Pfefferspray, Notwehr, wehrhafte Alte
Einen solchen Pfefferspray hätte der 50plus in dieser Situation nicht verwenden dürfen (Bild: zvg)

Ludwig Robertz (76), der die Männer zur Rede stellte und von ihnen angepöbelt wurde, wurde verurteilt, schreibt Gabi Peters.

Ludwig Robertz'  Vertrauen in die deutsche Justiz hat einen gewaltigen Knacks bekommen. Weil er zum Pfefferspray griff, als drei junge Männer ihn anpöbelten und einer von ihnen ihm gegenüber Boxhaltung einnahm, wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 50 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt.

Robertz ist fassungslos über das Urteil: "Das war Notwehr. Darf man sich nicht mehr verteidigen?" Alles begann bei einem Besuch beim Borussia-Heimspiel gegen Herta BSC am 22. März. Ludwig Robertz war mit seiner Lebensgefährtin dort.

Weil die 74-Jährige gerade ein künstliches Knie bekommen hatte, die Operation noch frisch war und sie sich noch in Acht nehmen musste, wartete das Paar nach dem Schlusspfiff, bis das grösste Gedrängel vorbei war. Erst dann machten sich beide auf dem Heimweg.

Ludwig Robertz berichtet, dass er schräg hinter seiner Freundin ging, als er plötzlich einen Arm sah, dann ein Bein. Gleichzeitig sei seine Frau gedrückt worden. Sie stürzte, erlitt Prellungen und Hämatome, hatte danach noch lange Schmerzen. Robertz kümmerte sich zunächst um seine Lebensgefährtin und lief dann den jungen Männern hinterher. Er wollte sie zur Rede stellen und mit ihnen zur Polizei gehen. Er sei von dem Trio aber sofort angepöbelt worden. "Was willst du, du alter Sack?", habe einer gesagt.

Ein Mann habe sofort die Fäuste hochgezogen und sie vors Gesicht gehalten. "Ich bin dann zurückgewichen, habe das Pfefferspray aus der Tasche gezogen und auf den Boden gesprüht", berichtet der 76-Jährige. Abschliessend sei er mit seiner Lebensgefährtin zur Polizei gegangen.

Auf Empfehlung der Beamten stellte die 74-Jährige Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Polizei konnte auch noch die drei Männer zur Rede stellen. "Eine Polizistin war sehr nett zu uns. Sie sagte, nachdem von uns alles aufgenommen worden war: ,Seien Sie ohne Sorge. Wir halten die Männer noch einige Zeit hier fest, damit sie ihnen nicht nachstellen können.'", berichtet der Mönchengladbacher.

Robertz und seine Frau waren beruhigt. Einige Wochen später bekam die Lebensgefährtin ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Darin wurde mitgeteilt, dass das Verfahren gegen die drei Männer wegen unterschiedlicher Darstellung des Geschehens von den beteiligten Parteien eingestellt worden sei.

Das ärgerte Robertz bereits. Doch es sollte noch dicker kommen. Nach einer weiteren Woche erreichte den 76-Jährigen die Nachricht, dass er selbst nun wegen Körperverletzung angeklagt sei. Angeblich hatte einer der drei jungen Männer sich nach dem Pfefferspray-Einsatz von einem Sanitäter die Augen auswaschen lassen müssen.

Tatsächlich wurde Ludwig Robertz wegen "fahrlässiger Körperverletzung" verurteilt. 2000 Euro muss er jetzt zahlen. Der Staatsanwalt hatte sogar eine weitaus höhere Strafe von 90 Tagessätzen gefordert. Wie Dr. Martin Alberring, Sprecher des Landgerichtes erklärte, habe die Richterin den Fall folgendermassen gewertet: Robertz' Pfefferspray-Einsatz sei zwar objektiv keine Notwehr gewesen, aber der Beschuldigte habe das selbst als solche gesehen.

Im Juristendeutsch handele es sich um einen "Erlaubnistatbestandsirrtum". Vor Gericht hatten die drei jungen Männer die Beschimpfung zugegeben und auch, dass sie sich vor Robertz aufgebaut haben. Einer habe auch eingeräumt, dass er die Frau berührt habe, doch dies sei nicht absichtlich geschehen.

Laut Alberring hatte das Trio angegeben, dass sie dachten, die 74-Jährige sei gefallen, weil sie betrunken gewesen sei. Deshalb hätten sie auch gegrinst. Ludwig Robertz will das Urteil nicht hinnehmen. Er fühlte sich eindeutig bedroht von den Männern, die an dem Tag auch Alkohol getrunken hatten.

Die Männer seien aggressiv gewesen. "Muss man erst am Boden liegen, bevor man sich wehren darf?", fragt der 76-Jährige. Laut Alberring darf man sich in Notwehr zwar verteidigen. Doch Notwehr nachzuweisen scheint mitunter heikel. "Da muss der ganze Vorgang akribisch nachgegangen werden", sagt der Landgerichtssprecher.

Ziehe sich der Angreifer zurück, dürfe nicht mehr gehandelt werden. Der Einsatz von Pfefferspray ohne Notwehr sei eine gefährliche Körperverletzung, die mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet wird, in einem minderschweren Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten.

Für Ludwig Robertz bleibt es ungerecht: "Ich wurde bestraft, und die Männer, die meiner Lebensgefährtin ein Bein gestellt und sie verletzt haben, kamen ohne Verhandlung ungeschoren davon."


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