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Mit dem Nachlass etwas Positives bewirken

In Gesprächen über die eigene Vergänglichkeit zeigt sich, dass Vorstellungen unterschiedlich und die Planung der persönlichen Hinterlassenschaft individuell sind.
In einem Testament schriftlich festhalten, was einem wichtig ist
In einem Testament schriftlich festhalten, was einem wichtig ist

Durchgehend ist der Tenor, dass man mit seinem Nachlass nachhaltig etwas Positives bewirken will. Diese Reportage zeichnet die vielfältigen Aspekte von Testament und Nachlassplanung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebenssituationen älterer Menschen auf.

 «Das Haus vermachen wir einmal unseren Töchtern, obwohl wir noch gar nicht wissen, ob eine der beiden später darin wohnen möchte. Daneben ist uns soziales Engagement wichtig. Wir diskutieren, ob wir in unserem Testament ein Legat für einen guten Zweck aufnehmen sollen.» Das Ehepaar aus Rüti bringt es auf den Punkt: Die meisten Vermögenswerte in der Schweiz werden den direkten Nachkommen vermacht.

In der Schweiz sind das jährlich fast 95 Milliarden Franken. Daneben gibt es aber auch den Wunsch, nicht nur für die eigene Familie, sondern auch darüber hinaus Gutes zu tun. Dabei will man allerdings diskret bleiben: Keine der in dieser Reportage porträtierten Personen möchte mit Namen und Bild erscheinen.

In einem Testament schriftlich festhalten, was einem wichtig ist

In letzter Zeit ist das Bewusstsein gestiegen, dass es nützlich ist, das Erbe zu regeln, so wie auch ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung wichtige Dokumente sind, die für den Ernstfall rechtzeitig vorliegen müssen. Wird bezüglich des Nachlasses nichts geregelt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was heisst, dass die gesetzlichen Erben das gesamte Erbe antreten können. Ein handgeschriebenes, nach bestimmten formellen Regeln verfasstes Testament kann deshalb verhindern, dass es bei der Erbteilung zu Streit unter den Hinterbliebenen kommt. 

Gesetzliche und eingesetzte Erben

«Mein Leben war äusserst erfüllt, und ich hatte immer Gelegenheit, meine Hobbies wie die Musik zu pflegen. Ich überlege deshalb, ob ich mein Vermögen einem jungen Musikstudenten vermachen soll. Es wäre schön, wenn mein Nachlass längerfristig etwas Positives bewirken könnte.» Der heute 81-jährige Zürcher hat keine direkten Nachkommen und kann deshalb eine Person oder eine Organisation als Erben einsetzen, die sein Vermögen erhalten sollen. Hätte er Schulden, würden die Erben auch diese Schulden übernehmen müssen. Würden in diesem Szenario mehrere Personen oder Organisationen berücksichtigt, entstünde eine Erbengemeinschaft, von denen zum Beispiel jede Partei einen prozentualen Anteil des Nachlasses erhält.

Gutes tun mit einem Legat an eine gemeinnützige Organisation

Eine weitere Form, mit dem Nachlass nicht nur seine eigenen Angehörigen zu begünstigen, ist ein Legat. Als Bestandteil des Testaments ist ein Legat oder Vermächtnis ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand, den zum Beispiel ein Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation erhält. Schweizer Nonprofit-Organisationen wie die SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte sind dankbare Empfänger solcher Legate. Ein Legat muss nicht angekündigt werden, aber es ist natürlich sinnvoll, sich beim Begünstigten vorgängig zu erkundigen, ob die geplante Gabe zur ausgewählten Organisation passt.

 «Als mein Mann vor zwei Jahren starb, musste ich mich aus heiterem Himmel mit der Thematik des Erbens auseinandersetzen, da er kein Testament geschrieben hatte. Unser Sohn ist nach Argentinien ausgewandert. Ich habe jetzt ein Testament verfasst, in dem ich den frei verfügbaren Teil einer gemeinnützigen Organisation überlassen werde.» Die 85-jährige verwitwete Frau aus Spreitenbach hat sich beraten lassen, was sich besonders bei komplizierten Verhältnissen und grossen Vermögenswerten empfiehlt. Ist ein Testament nicht regelkonform verfasst und handschriftlich unterschrieben, könnte es von unzufriedenen Hinterbliebenen angefochten werden.

Das gute Gefühl, die Dinge rechtzeitig geregelt zu haben

Auch wenn es generell eher als belastend empfunden wird, im Einzelnen festzuhalten, wer was erben soll, hat es doch Vorteile, den Nachlass frühzeitig zu regeln. Dies kann später unter den Erben Streit vermeiden, wenn ein Willensvollstrecker für die Aufteilung gemäss Testament zuständig ist. Und auch wenn die lebensfrohe Spreitenbacherin noch nicht sicher ist, ob sie ihr Testament nochmals ändern wird, so betont sie: «Es gibt mir jedenfalls ein gutes Gefühl, dass mein Nachlass geregelt ist.»

Die SBS und weitere Informationen zum Thema Nachlass

Seit über 100 Jahren setzt sich die SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte für einen Zugang zu Büchern und Lehrmitteln ein. Als Bibliothek für alle Sinne produziert sie Hörbücher, Bücher und Musikalien in Blindenschrift, Grossdruckbücher, E-Books, Hörfilme, tastbare Spiele und Zeitschriften.

Die SBS wird teilweise durch die öffentliche Hand finanziert, ist aber auch auf Spenden von privater Seite angewiesen. Deshalb informiert die SBS ihr Publikum auch immer wieder über die Thematik von Testament und Legaten, zum Beispiel mit einem 20-seitigen Ratgeber, der kostenlos über die E-Mail-Adresse spenden(at)sbs ch bestellt werden kann. 


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