Polizei-Kolumne
Schnee und Eis auf Autodächern
Die Temperaturen über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage waren nun wahrlich nicht gerade winterlich. Sie erinnerten viel mehr an einen lauen Frühling als an dicke Schneeschichten und kuschelige Winterjacken. Doch ich bin zuversichtlich, dass sich der Winter nochmals von seiner schönsten Seite zeigen wird. Darum widme ich meine heutige Kolumne auch einem winterlichen und wichtigen Thema.
Wer kennt eine solche Situation nicht – das Auto steht über Nacht im Freien und die Scheiben haben eine dicke und hartnäckige Eisschicht bekommen. An dieser Stelle ist dann wohl Scheibenkratzen angesagt. Dass die Fahrzeugscheiben vor dem Antritt der Fahrt vollständig von Schnee und Eis befreit werden müssen, ist nichts Neues und sollte eigentlich für alle selbstverständlich sein. Damit ein zugeschneites Auto wirklich betriebssicher wird, reicht es aber eben nicht, einfach nur ein paar Gucklöcher in die Schneedecke zu kratzen. Die Scheiben müssen vollständig vom Eis befreit werden – auch auf der Beifahrerseite. Schliesslich soll und muss ja ein Rundumblick möglich sein.
Doch nicht nur die Scheiben müssen frei sein, auch der Schnee auf dem Fahrzeugdach und auf der Motorhaube soll vollständig entfernt werden. Im Strassenverkehrsrecht steht das zwar nicht wörtlich so geschrieben, doch diese Pflicht ergibt sich aus ganz grundsätzlichen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Es dürfen nämlich nur betriebssichere Fahrzeuge, die sich im vorschriftsmässigen Zustand befinden, in Verkehr gebracht werden. Es dürfen also keine Personen gefährdet und keine Gegenstände beschädigt werden, und es darf auch nichts ab Fahrzeugen herunterfallen oder heruntergeweht werden können – dazu gehört eben auch Schnee und Eis.
Besonders nasser, kompakter, älterer oder gefrorener Schnee gefährdet hinter Ihnen fahrende Fahrzeuge. Stellen Sie sich vor, diese Schnee- oder Eisschicht löst sich in einer Kurve oder im Kreisverkehr vom Fahrzeugdach und fliegt auf das Trottoir oder auf die Fahrbahn. Nicht zu unterschätzen ist zudem die plötzliche Sichtbehinderung, die entsteht, wenn der Schnee beim Bremsen vom Fahrzeugdach über die Windschutzscheibe rutscht. Häufig reicht die Kraft der Scheibenwischer nicht aus, um die plötzliche Schneelast zu beseitigen - man fährt also quasi blind. Wenn solche Situationen zu einem Unfall führen, sind Fahrzeuglenkende straf- und haftbar.
Solche Situationen lassen sich allerdings ganz einfach verhindern. Damit niemand in Gefahr gebracht wird, entfernen Sie das gesamte Fahrzeug von Schnee und Eis. Und vergessen Sie dabei auch die Fahrzeugbeleuchtung nicht. Der nächste Schnee kommt bestimmt – es schadet also nicht, sich jetzt schon mit dem Gedanken zu befassen. Ich weiss, dass das vollständige Befreien des Autos von Schnee und Eis zeitraubend sein kann. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass dabei die Kleider etwas nass und die Finger möglicherweise ziemlich kalt werden können. Aber mit den richtigen Utensilien und etwas Zeit helfen Sie aktiv mit, sich und andere zu schützen. Diese Zeit muss doch einfach sein!
Patrick Céréda, Medienchef der Kantonspolizei Zürich, schreibt in dieser Kolumne über die verschiedensten polizeirelevanten Themen, von Präventionstipps über Verhaltensregeln bis hin zu Geschichten aus dem Polizeialltag.