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SUP - was man darüber wissen muss

Seen und Flüsse laden dazu ein, sich im oder am Wasser aufzuhalten. Dazu eignet sich auch ein Sportgerät; das Stand Up Paddle - SUP.
SUP - was man darüber wissen muss
Stand Up Paddling (Bild Kantonspolizei Zürich)

Bewegung im und auf dem Wasser

Es mag gemütlich aussehen, erfordert aber eine gute Vorbereitung. Dabei sollen auch Umwelteinflüsse berücksichtigt und der Natur respektvoll begegnet werden.

Vorbereitung

Gute Schwimmfähigkeiten sind Voraussetzung zur Benützung eines SUP. Planen Sie eine Strecke, welche Sie körperlich nicht überfordert. Beachten Sie die Wetterprognosen und informieren Sie sich zu Windverhältnissen, Strömung und Ausstiegsmöglichkeiten.

Anfängern wird der Besuch eines Einführungskurses empfohlen. Mit entsprechenden Suchbegriffen finden sich im Internet viele Vereine und Anbieter. Gute Fachgeschäfte weisen beim Verkauf auch auf Kursangebote und Vorschriften hin.

Unfallverhütung

Begünstigt durch verschiedene Faktoren lauern auf dem Wasser Risiken, welche schnell lebensbedrohliche Formen annehmen können. Wer sich unwohl fühlt sollte nicht und wer Alkohol konsumiert hat, darf kein Wasserfahrzeug führen. Umwelteinflüssen wie starker Sonneneinstrahlung muss Beachtung geschenkt werden. Bei wechselhaften Wetterverhältnissen soll man sich nicht zu weit vom  Ausgangspunkt entfernen. Bei einem überraschenden Wetterumsturz ist das nächstgelegene Ufer anzusteuern. Bauwerke wie Wehre, Walzen oder Brückenpfeiler bedeuten konkrete Lebensgefahr. Auf das Zusammenbinden von Paddles oder das Tragen der Leash (Verbindungsleine) auf Fliessgewässern sollte man aus Sicherheitsgründen verzichten.

Vorschriften

  • Kennzeichen

SUP gehören gemäss Binnenschifffahrtsverordnung in die Gruppe Paddelboote, eine Untergruppe der Ruderboote. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht, ein SUP muss aber gut sichtbar mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers oder des Halters versehen sein. Optimal ist, wenn zusätzlich eine Mobil-Nummer des Halters/Eigentümers aufgeführt wird.

  • Schifffahrtsregeln

Mit dem SUP muss gegenüber Vorrang- und Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer (erkennbar durch ein gut sichtbares gelbes Rundumlicht oder einen gelben Ball) sowie Segelschiffen der Vortritt gewährt werden. Gegenüber Motorbooten hat das SUP eigentlich Vorfahrt. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich aber, gegenüber sämtlichen Schiffen Abstand zu halten.

  • Sperrzonen und Fahrverbote

Markierungen (gelbe Bojen signalisieren eine Sperrzone) oder Verbotszeichen (weisser Querbalken auf rotem Grund signalisiert das Verbot der Durchfahrt) sind zu respektieren. Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren und  Wildtiere dürfen nicht gestört werden. Es ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Bei Missachtung droht eine Busse.

  • Ausrüstung

Wer auf Seen weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt oder auf einem Fluss unterwegs ist, muss mindestens eine Schwimmhilfe mit 50 N (Newton) Auftrieb mitführen. Nachts und bei schlechter Sicht sind SUP mit einem gut sichtbaren weissen Rundumlicht zu beleuchten.

  • Nicht gesetzlich vorgeschrieben aber empfehlenswert

Ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon, wenn man in Not gerät oder Hilfe leisten kann. Das Tragen auffälliger Farben verbessert die Erkennbarkeit für Schiffsführer auf dem See. Bei Wassertemperaturen unter 15°C schützt ein Neopren- oder Trockenanzug.

Bei genauerer Betrachtung stellen Sie fest, dass aus einer gemütlich anmutenden Freizeitaktivität schnell eine ernst zu nehmende Aufgabe wird. Helfen Sie mit, die sportliche Betätigung und das Freizeiterlebnis unfallfrei und im Einklang mit Natur und Tierwelt zu gestalten.

Ergänzende Informationen finden Sie:

Kantonspolizei Zürich – Kantonale Seepolizei – Sicherheit auf Gewässern

Vereinigung der Schifffahrtsämter – Merkblatt Stehpaddler

BFU - Stand Up Paddling – Stabil auf dem Wasser


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