8 Dinge, die Sie vor Ihrem Ableben vorbereiten sollten

In der Schweiz verstarben 2018, laut Bundesamt für Statistik, rund 67'088 Menschen, während es in Deutschland jährlich rund 890'000 Menschen sind.
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Das eigene Ableben bestmöglich vorbereiten (Bild Fotolia)

Das eigene Ableben bestmöglich vorbereiten

Wer sich eingehender mit dem Thema Tod befasst wird schnell feststellen, dass viele Unternehmer keine Nachfolgeregelung getroffen haben und bei etlichen das Erbe unklar ist.

Die Anwaltskammern und Gerichte befürchten bereits eine Welle von Klagen, weil Erbschaftsverhältnisse unklar sind.

So meldete die Frankfurter Allgemeine bereits im Dezember 2017, dass allein in Deutschland knapp 3.000 Firmeneigentümer keine Nachfolgeregelung getroffen haben und diese Betriebe der Wirtschaft wahrscheinlich verloren gehen werden.

Das sollte jeder rechtzeitig vor dem Ableben veranlassen! 

Für die Nachkommen oder den amtlich bestellten Nachlassverwalter sollten alle wichtigen Dokumente geordnet bereitliegen, inklusive eines Testaments. Diese Sammlung wichtiger Papiere kann auch bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt werden.

Das ist ratsam, ist bereits im Vorfeld ein Streit um das Erbe unter den Erbberechtigten absehbar. Schlüsseldokument ist und bleibt das Testament, welches mit Sachkenntnis durch einen Notar und der Hinterlegung beim Nachlassgericht unumstösslich rechtswirksam ist.

Häufig herrscht der Irrtum vor, in einem Testament könnten nur die Vermögenswerte verteilt werden. Richtig ist aber, dass auch gewisse Bestimmungen festgelegt werden können, beispielsweise für die eigene Beerdigung.

Eine solche letztwillige Verfügung kann mit den erben besprochen werden - muss aber nicht! 

Testamentsvollstrecker

Der Erblasser kann vor seinem Ableben einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der das Erbe nach seinem Willen verteilt. Dabei sollte es sich um eine vertrauensvolle Person handeln, die selbst nicht als Erbe in Frage kommt oder dazu bestimmt wurde.

Entscheidet sich der Erblasser diesem Schritt, sollte dem Testamentsvollstrecker aber ein Entschädigung zugestanden werden, insbesondere wenn es sich um grössere Werte oder um ein Unternehmen handelt. 

Die Bestattung 

Es ist unbedingt ratsam, vor dem Ableben entweder die Verfahrensweisen bei der eigenen Beerdigung festzulegen oder besser - einen detaillierten Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen zu schliessen, in dem alle Prozedere festgehalten sind.

So kann beispielsweise eine ungewollte Erdbestattung oder das Einäschern des eigenen Leichnams wirkungsvoll verhindert werden. Auch Details wie die zu spielende Musik, die Art des Sargs können im Vorfeld festgelegt werden.

Ausserdem besteht die Möglichkeit selbst einige Worte des Abschieds an die Hinterbliebenen zu formulieren, die von einer geeigneten Person vorgelesen werden. Darf es etwas moderner sein, ist auch eine Video-Botschaft möglich. 

Die Bank

Bei Paaren ist es wichtig, ein separate Konten für beide zu eröffnen. Oft frieren Banken das Konto eines Verstorbenen ein, bis das Erbe geregelt ist.

Damit der hinterbliebene Ehepartner nicht mittellos dasteht, ist ein eigenes Konto mit einem angemessenen Guthaben überaus ratsam. 

Tiere

Wer Haustiere hat, sollte sich rechtzeitig vor dem Ableben darüber klar sein, wer die Verantwortung für die tierischen Mitbewohner übernimmt. Dies kann im Testament zusätzlich festgelegt und mit einem besonders hohen Anteil an der Erbmasse verbunden werden. 

Benachrichtigungsliste

Wer soll vom eigenen Tod in Kenntnis gesetzt werden? Diese Frage ist ebenso zu klären, wie die Liste derer, die eine Einladung zur Beerdigung erhalten.

Ebenso kann festgeschrieben werden, wessen Anwesenheit während der Bestattungsfeier auf keinen Fall erwünscht ist. 

Todesanzeige

Bei vielen Tageszeitungen besteht die Möglichkeit, die eigene Todesanzeige bereits zu Lebzeiten in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Diese wird dann nach dem Ableben mit dem korrekten Sterbedatum veröffentlicht.

Auf diese Weise bestimmt der Verstorbene, was in der Anzeige steht und wie diese gestaltet ist. 

Digitale Daten

In der heutigen Zeit ist es wichtig, vor dem Ableben zu entscheiden, was mit dem eigenen digitalen Leben geschehen soll. Dürfen die Nachkommen Zugriff auf E-Mail-Accounts, Facebook, Instagram oder die Mitgliedschaft in einem Online-Club haben?

Auch dies sollte unbedingt im Testament aufgenommen werden, inklusive der notwendigen Zugangsdaten und Passwörter. Notfalls kann der Notar beauftragt werden, einen Software-Spezialisten mit der vollständigen Löschung aller Accounts zu beauftragen.


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