Strassenverkehr
Andere Länder, andere Sitten im Strassenverkehr
Die Menschen wollen verreisen und nutzen als Transportmittel ihre eigenen PKWs. Doch sobald die Grenze überfahren wird, gelten zum Teil andere Regeln und Gesetze. Im Folgenden wird daher ein Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der Länder Schweiz, Österreich und Deutschland im Hinblick auf den Strassenverkehr aufgezeigt.
a. Mit dem Auto über die Grenze – Weihnachtszeit ist Reisezeit
Alleine schon der Wintersporttourismus lockt jährlich zahlreiche Menschen in besagte Länder und verleitet auch die Schweizer dazu, Abstecher nach Österreich oder Deutschland zu unternehmen. Gerade aufgrund des gestiegenen Frankens zieht es diese im Winter nicht mehr in die heimischen Wintersportgebiete, sondern es werden eher Österreich, Italien oder Deutschland als Reisedestination gewählt. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin 20min.ch und verweist auf die Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich. Die Kurorte Deutschlands sind ebenfalls zu erwähnen, denn diese sind ganzjährig geöffnet und somit sehr gefragt. Gerade im Winter gibt es in den Ländern einige Eigenschaften, die hinsichtlich des Verkehrs zu beachten sind. Denn es herrscht grundsätzlich eine erhöhte Unfallgefahr und wenn ein Fahrer seinen Pflichten nicht nachkommt und in eine Situation verwickelt ist, kann es Ärger geben. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob derjenige daran schuld oder lediglich beteiligt ist.
b. Die gesetzlichen Regelungen im Vergleich
Worin genau differenziert die Gesetzeslage? Unterschiede beginnen bereits bei der Maut. Doch nicht nur das, auch Geschwindigkeitsbegrenzung oder Winterreifen und Schneeketten fallen unterschiedliche Gewichtungen zu. Im Laufe des Artikels werden diese deshalb näher dargelegt. Nun stellt sich jedoch die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage das basiert. Während beispielsweise in der Schweiz das Strassenverkehrsgesetz aus dem Jahre 1958 das Fundament bildet, ist in Deutschland die Regelung unter dem gleichen Namen bereits 1909 verabschiedet worden. Österreich war später dran und hat erst im Jahre 1960 die Strassenverkehrsordnung erlassen.
Jene Fassungen bevollmächtigen die Polizei, bei einem Fehlverhalten zu handeln und gelten darüber hinaus als Richtlinie für alle Verkehrsteilnehmer, die sich in dem jeweiligen Land aufhalten. Denn Regelungen sind an die Ländergrenzen und nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden.
1. Vor der Fahrt – Hinweise und Wissenswertes
Was jedoch in jedem Land gleich ist, sind die Checks, die vor dem Antritt einer Fahrt zu erledigen sind. Hierrunter fallen nicht nur die Standardtests wie „Öl, Wasser, Luft“, sondern ebenfalls eine gültige Hauptuntersuchung, die Berücksichtigung allgemeiner Hinweise beim Fahren im Winter sowie das Überschreiten der Grenze und die damit eintretenden Änderungen.
a. Autofahren im Winter - Allgemeine Hinweise
Wie der Touring Club Schweiz in folgendem Artikel beschreibt, sind im Winter einige Aspekte zu berücksichtigen. Denn je niedriger die Temperaturen sind, desto höher sind auch die Anforderungen an den Fahrer. Der Bremsweg verlängert sich und das Fahrverhalten ebenso. Winterreifen sind in dieser Zeit demnach unerlässlich, denn nur ein richtiges Profil ist in der Lage, den notwendigen Griff auf Schnee und Eis zu gewährleisten. Da schnell unvorhersehbare Unfälle oder Vollbremsungen auftreten, ist auch das Gepäck sicherer zu verstauen. Hartschalenkoffer sollten daher im Koffer oder Fussraum deponiert werden, sodass sich diese nicht lösen und bei einer Vollbremsung die Insassen gefährden.
Neben dem Fahrzeug ist auch der Fahrer auf den Winter vorzubereiten. Er muss sich mit den neuen Gegebenheiten, die auf den Strassen herrschen, vertraut machen. Für ihn heisst es also im Winter, die Geschwindigkeit zu drosseln, den Bremsweg richtig einzuschätzen sowie den Abstand zu dem vorherfahrenden Fahrzeug zu vergrössern. Grundsätzlich gilt eine allgemeine Vorsicht, besonders jedoch vor schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fussgängern, Motorrad- oder Fahrradfahrern. Des Weiteren sind die Reaktionen des Autos kennenzulernen. Fahrsicherheitstrainings helfen dabei, das Fahrzeug richtig einzuschätzen. Was passiert etwa, wenn dieses ins Schleudern gerät? Hilfreich ist, zunächst den Fuss vom Gas zu nehmen und das Lenkrad in die geplante Richtung zu lenken. Bremsen und zeitgleiches Lenken ist ausschliesslich bei jenen Fahrzeugen ratsam, die über ABS verfügen. Bei älteren Modellen ist entweder zu bremsen oder zu lenken.
Ausserdem beschreibt Verivox.ch, wie über den Wechsel der Reifen sowie die Fahrweise hinaus in der Winterzeit die Fahrsicherheit zu erhöhen ist. Dazu zählt beispielsweise das Wechseln der Wischerblätter, denn gerade aufgrund von Streusalz und den teils sehr matschigen Strassen kann die Sicht andernfalls stark behindert werden. Hilfreich und zeitsparend ist zudem der Gebrauch einer Schutzfolie, um sich das Eiskratzen zu sparen, schliesslich sind gerade hier viele Menschen zu faul und legen nur das Nötigste frei. Dies verhindert allerdings den notwendigen Rundumblick und birgt somit ein grosses Risiko für andere Verkehrsteilnehmer. Zudem entstehen hohe Bussgelder oder im schlimmsten Fall sogar ein Entzug des Führerscheins. Strafen kommen auf den Fahrer auch zu, wenn sich noch Schnee auf der Karosserie befindet. Dieser ist demnach ebenfalls komplett zu entfernen, da er die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter behandeln das Wischwasser, die Beleuchtung sowie die Batterie, welche sich aufgrund der Kälte schneller entlädt als im Sommer.
b. Die Hauptuntersuchung
In allen drei Ländern ist das Fahrzeug regelmässig seitens eines Gutachters auf Herz und Nieren zu prüfen, um zu vermeiden, dass dieses während der Fahrt unvorhersehbar einen Defekt erleidet. In Österreich handelt es sich um das Pickerl, welches gemäss § 57 a Kraftfahrgesetz überprüft wird. In Deutschland handelt es sich um die Plakette zur Hauptuntersuchung, die TÜV, DEKRA oder andere Prüforganisationen vergeben. In der Schweiz sieht das ähnlich aus, denn auch hier ist eine Untersuchung im regelmässigen Turnus notwendig. Es handelt sich um die Motorfahrzeugkontrolle, welche gemäss Artikel 29 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geregelt werden muss.
Fahrzeuge, die keine gültige Hauptuntersuchung haben, dürfen nicht auf den Strassen der Schweiz, Österreichs oder Deutschlands bewegt werden. Es ist also dringend erforderlich, diese vor Fristende erneuern zu lassen, um sich ohne Strafe und ohne Gefährdung des Verkehrs fortbewegen zu können.
c. Das Überqueren der Grenze
Als Fahrer eines herkömmlichen PKW ist das Überqueren der Schweizer Grenze meist problemlos. Obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, ist sie dennoch Mitglied des Schengener Abkommens, was die Schweizer Grenze nicht als eine Aussengrenze sondern als normale binneneuropäische Landesgrenze charakterisiert. Somit ist natürlich ein Ausweisdokument bei sich zu führen, dieses ist aber in der Regel nicht vorzuzeigen. Nichtsdestotrotz wird allen Fahrern empfohlen, ihren Personalausweis griffbereit zu halten.
2. Vergleich zwischen Schweiz, Österreich und Deutschland – das sollten Autofahrer beachten
Doch worin unterscheiden sich nun die einzelnen Länder eigentlich und was sind die Parallelen? Gerade hinsichtlich des Fahrverhaltens und der Hauptuntersuchung herrschen kaum Differenzen. Anders sieht es allerdings bei der Geschwindigkeitsbegrenzung, den Gebühren oder der Schneekettenpflicht aus. Es gibt demnach diverse Dinge, die bei einem Grenzübertritt für den Fahrzeugführer zu beachten sind.
a. Vignette – Am billigsten fährt es sich in Deutschland … noch!
Die Autobahnmaut, die der deutsche Verkehrsminister Dobrindt geplant hat, war nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch hier in der Schweiz oder in Österreich in aller Munde. Aktuell ist das Fahren in Deutschland noch auf unbestimmte Zeit kostenfrei. Ch.ch informiert hier über alle wichtigen Aspekte, die es hinsichtlich der Schweizer Vignette zu bedenken gibt. Grundsätzlich sind die Autobahnen in der Schweiz gebührenpflichtig. Gelder werden von allen Fahrzeugen eingezogen sowie von Anhängern bis 3,4 Tonnen. In Österreich sind diese Gebühren ebenfalls obligatorisch. Ab dem 01.12.2015 ist die neue Vignette gültig. Diese ist für PKW sowie für Motorräder notwendig und kann in Form einer 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignette erstanden werden.
b. Winterreifen – Pflicht oder nicht?
In der Schweiz sowie in Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es hierzulande allerdings deswegen zu Verkehrsbehinderungen oder sogar zu Unfällen, so können zusätzliche Geldbussen verhängt werden. Dazu ist auch eine Mithaftung bei einem Unfall möglich, wenn einer der Teilnehmer nicht über die korrekte Bereifung verfügt. In Deutschland ist das anders, denn hier herrscht eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heisst, dass bei Schneefall oder den entsprechenden Bedingungen eine Verpflichtung besteht, diese jedoch nicht zwingend den ganzen Winter Gültigkeit besitzt. Wenn also das Wetter besser wird und die Strassenverhältnisse diese nicht erfordern, herrscht auch keine Pflicht. Dennoch wird empfohlen, vor dem Reiseantritt nach Deutschland die Bereifung anzupassen, denn ein Wintereinbruch ist immer möglich und die Strafen und auch die Gefahr für den Strassenverkehr können auf diese Weise vermieden beziehungsweise minimiert werden.
c. Höchstgeschwindigkeit – Tempo-Mekka Deutschland
Während in der Schweiz und in Österreich ein Tempolimit herrscht, gibt es in Deutschland einige Strassen, auf denen lediglich eine Richtgeschwindigkeit herrscht und daher keine Begrenzung angegeben ist. Bei diesen Strecken können die Fahrer ordentlich auf das Gaspedal treten und so schnell fahren, wie sie wollen. Natürlich gibt es auch hier Sicherheitsaspekte wie etwa die Einhaltung des Mindestabstands und das Rechtsfahrgebot.
In Österreich liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 130 Kilometern pro Stunde während des Tages und bei 110 Kilometern pro Stunde zwischen 22 Uhr abends und fünf Uhr morgens. In der Schweiz liegt gemäss dieses Artikels auf schwiiz.eu die Grenze auf Autobahnen bei 120 Kilometern pro Stunde. Jedem Teilnehmer, der sich nicht an die genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, drohen hohe Geldbussen. Inzwischen ist es zudem üblich, Strafzettel auch über die Landesgrenzen hinaus zu verfolgen, sodass ein Blitzer im Urlaub unter Umständen eine Gebühr nach sich ziehen kann.
d. Promillegrenze – Alkohol am Steuer
In diesem Punkt sind sich alle drei Länder im Grunde einig. In Österreich, Deutschland sowie der Schweiz liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Lediglich für Neulenker gibt es einen Unterschied, denn hier herrscht in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot, während in Österreich und der Schweiz ein Wert von 0,1 gestattet ist.
e. Parken – von gelben Kreuzen und Kurzparkzonen
Bezüglich des Parkens gelten ebenfalls andere Regeln in den betreffenden Ländern. So herrscht in Österreich ein Verbot auf allen Strassen, auf denen der Verkehr mit jeweils einer Spur in beide Richtungen verläuft. Es gibt zwei Ausnahmen: Zum einen bei markierten Plätzen und zum anderen bei Strassen, die über mehr als eine Spur verfügen. Zusätzlich herrscht überall Parkverbot, wo eine gelbe Linie im Zick-Zack verläuft. Dort ist zwar nicht das Parken, wohl aber das Halten für einen Zeitraum von zehn Minuten gestattet. Auch in der Schweiz gelten die gelben Linien als Halteverbot, während die gelben Kreuze für das Parkverbot stehen. In Deutschland hingegen ist dies eher mit Hilfe von Verkehrszeichen reguliert. Hier findet zudem der Grundsatz Anwendung: Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug sogar verlässt, der parkt dieses.
f. Warnwesten – verbindlich für alle Insassen?
In Deutschland gibt es seit dem 01. Juli 2014 eine Warnwestenpflicht. In Österreich ist diese ebenfalls mitzuführen, während in der Schweiz hingegen keine Auflagen herrschen. Hier ist also bei einem Ausflug in die Nachbarländer besonders darauf zu achten, denn gerade Fahrzeugführer aus der Schweiz haben in der Regel keine Weste in ihrem Auto.
g. Bussgelder und Strafen
In Österreich fällt bei Missachtung eines Parkverbots ein Bussgeld von mindestens 21 Euro an. Diese werden jedoch nicht immer im Ausland eingetrieben. In der Schweiz ist es nur dann möglich, wenn ein Staatsvertrag besteht. In diesem Artikel wird genau jenes näher beleuchtet, denn es ist mitnichten der Fall, dass die Schweizer ungestraft im Ausland rasen dürfen. Zwar muss nicht zwingend eine Strafe gezahlt werden, aber es erfolgt unter Umständen ein Eintrag in ein Register, dass die Fahrt auf deutschen oder österreichischen Strassen verbietet. Ein Recht, diese tatsächlich einzutreiben, hat allerdings aufgrund des Staatsvertrages aktuell nur Frankreich. Es handelt sich folglich um eine heikle Grauzone. Am besten ist jedem damit geholfen, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die Bussgelder schlicht nicht aufkommen zu lassen. Bei einer höheren Strafe, die vor Gericht zu klären ist, herrscht hingegen eine andere Situation, welche noch näher zu erläutern ist.
h. Schneeketten – Im Winter sicher unterweg
Grundsätzlich sind Schneeketten lediglich auf jenen Strassen zu nutzen, die schneebedeckt sind, denn andernfalls wird die Oberfläche beschädigt. In Österreich etwa weist eine eindeutige Beschilderung auf die Verwendung der Schneeketten hin. Gleiches gilt in der Schweiz, wo das Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ die Teilnehmer auf die Verwendung aufmerksam macht. Doch wie ist das in Deutschland geregelt? Gibt es dort ebenfalls eine Richtlinie hinsichtlich der Ketten? In der Bundesrepublik existiert zumindest Pflicht, denn gerade im flachen Land sind sie nicht notwendig. Dennoch steht es den Behörden zu, dies zu verlangen, sofern die Situation keine andere Möglichkeit zulässt.
i. Der Sprit – wo ist es am billigsten und warum?
Am günstigsten ist der Sprit in Österreich. Dort liegt er aktuell bei 1,20 Euro für einen Liter Superbenzin und bei 1,10 Euro für einen Liter Diesel. Zweiterer ist auch in Deutschland günstig und momentan für 1,11 Euro an den meisten Tankstellen zu beziehen. Wer also in einem der beiden Länder Urlaub macht, kann durchaus mit einem leeren Tank über die Grenze fahren, denn in der Schweiz ist es besonders der Diesel, der mit 1,38 Euro erheblich teurer ist als in den Nachbarländern.
j. Navigationssysteme mit Radarwarnungen – Ja oder nein?
Was die Radiosender schon seit Jahren machen, die Warnung der Teilnehmer vor Radarfallen, ist auch durch moderne Navigationssysteme inzwischen möglich. Erlaubt ist das jedoch nicht in jedem Fall. In Deutschland stehen solche Systeme beispielsweise unter Strafe während in Österreich die Gesetzeslage nicht eindeutig geklärt ist, unter Umständen jedoch dennoch eine hohe Geldstrafe verursachen kann. In der Schweiz ist das Strassenverkehrsgesetz durch Artikel 57b jedoch überaus deutlich reglementiert, wie das nebenstehende Zitat zeigt.
3. Ausnahmesituationen
a. Wenn es doch mal blitzt – Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
Da die eigentliche Strafe aufgrund des Grenzübertritts häufig nicht zu zahlen ist und stattdessen der Verbot auf den Strassen verhängt wird, ist es an dieser Stelle nicht wichtig, die anfallenden Gebühren zu erläutern, sondern vielmehr die Toleranzzonen und die Grenzwerte. So ist es in Deutschland bis zu einem Übertritt von einschliesslich 20 Kilometer pro Stunde lediglich ein geringfügiges Delikt, welches mit einer kleinen Geldstrafe geahndet wird. Dies ändert sich jedoch, sobald die Geschwindigkeit steigt oder die Messung im Stadtgebiet beziehungsweise in einer Baustelle geschieht. In Österreich sind die Bussen ähnlich gestaffelt. Auf der Autobahn fallen bei einem Übertritt von 20 Kilometer pro Stunde bis zu 50 und bei 30 Kilometer pro Stunde bis zu 90 Euro an. Ist die Strafe jedoch zu hoch, so werden die Behörden der Nachbarländer eingeschaltet, sodass mitnichten Straffreiheit herrscht!
b. Unfall im Ausland - die Schadensregulierung und ihre Besonderheiten
Das Schweizer Radio und Fernsehen beschreibt genau, was bei einem Unfall zu tun ist. Dabei werden auch die notwendigen Informationen zur Vorgehensweise im Ausland geliefert. Auf jeden Fall ist die Polizei zu verständigen, denn häufig sind die Gesetze des Landes nicht bekannt, sodass die Polizei beratend zur Seite steht. Wichtig ist auch eine genaue Dokumentation mit Hilfe eines Unfallbogens, Fotos sowie den Namen der Beteiligten sowie der Polizisten. Fallstricke lauern jedoch bei der Schadensregulierung. Die Versicherung orientiert sich bei ihrer Entschädigung auch an den Unfallbögen, sodass hier besondere Vorsicht geboten ist, zumal bei undeutlicher Schuldfrage. Ist dies der Fall, sollten keinesfalls Eingeständnisse gemacht oder Unterschriften getätigt werden.
c. Führerscheinentzug im Ausland
Im Ausland ist, wenn ein Mobilist die zugelassene Geschwindigkeit übertritt, das Billett dennoch in Gefahr. Zwar können die Gebühren oftmals nicht erhoben werden, aber wenn ein Schweizer Autofahrer in Deutschland oder Österreich geblitzt wird und der Übertritt so hoch war, dass ein Entzug des Billetts in Frage kommt, so kann sich das Schweizer Verwaltungsgericht durchaus dessen anschliessen. So geschehen, wie in diesem Artikel berichtet wird. Ein Schweizer raste mit 180 Stundenkilometer auf einer deutschen Autobahn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120. Nachdem er geblitzt wurde, entschied sich das Schweizer Gericht zu einem Fahrverbot von zwei Monaten.
4. Fazit – Die Unterschiede im Überblick
Es gibt also diverse Unterschiede, welche in der nachfolgenden Tabelle noch einmal stichpunktartig dargestellt werden. Darüber hinaus sind jedoch auch hinsichtlich der Parkzonen, dem Benzin sowie der Geschwindigkeitsüberschreitungen wichtige Dinge zu beachten, welche im Text ebenfalls behandelt wurden.