Eigenheim
Ist die Finanzierung Ihres Eigenheims tragbar?
So lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben – diesen Wunsch haben viele Menschen mit Blick auf ihr Pensionsalter. Damit ist eine ganze Reihe von Fragen verbunden. Wie gross sollte das Haus bzw. die Wohnung künftig sein? Welche Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden?
Hinzu kommen Fragen finanzieller Natur: Welche Voraussetzungen gibt es für die Eigenheimfinanzierung im dritten Lebensabschnitt? Grundsätzlich hat auch für Menschen im Pensionsalter die 1/3-Faustregel unveränderte Gültigkeit. Demnach sollen auch im Alter die Kosten des Eigenheims ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen.
Wohl aber ändert in den meisten Fällen die Einkommenssituation wesentlich. Werden die Renten aus AHV und Pensionskasse, zusammen mit Ersparnissen der privaten Altersvorsorge, ausreichen, um die Kosten zu decken? Diese Frage muss sehr sorgfältig geklärt werden.
Gedanken zur Tragbarkeit
Die kalkulatorischen Kosten des Eigenheims in der Tragbarkeitsrechnung berechnen sich folgendermassen:
- Kalkulatorischer Zins: 5% der Hypothek
- Unterhalt: 0.7% des Verkehrswertes
- Amortisation: Meist 1% der Hypothek, sofern amortisationspflichtig
Dabei wird den oben erwähnten Kosten das Einkommen gegenübergestellt. Das Erwerbseinkommen wird im Alter durch die Renten der AHV und der Pensionskasse abgelöst, je nach Situation müssen Kapitalauszahlungen aus der 2. und 3. Säule berücksichtigt werden.
Sofern die eigene Pensionskasse keine weitergehenden (überobligatorischen) Leistungen versichert, müssen mögliche Einnahmelücken selber über die private Vorsorge abgedeckt werden.
Im abgebildeten Beispiel-Fall der Vorsorgespezialisten der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) wird ersichtlich, dass mit den Renteneinnahmen die Tragbarkeit des Eigenheims nach der Pensionierung den Finanzierungsrichtlinien nicht mehr entspricht.
Aber: Banken wie die SZKB berücksichtigen zur Berechnung der Tragbarkeit auch sonstige frei verfügbare Vermögenswerte, was je nach Situation zu einem deutlich positiveren Bild führen kann.
Ab Alter 50 sollte in der Hypothekarberatung der Blick bereits in Richtung Pensionierung gehen, um vorausschauend sinnvolle Massnahmen einleiten zu können.
Als Orientierungshilfe können wir von der Faustregel ausgehen, nach der die Hypothek nach der Pensionierung 60% des Wertes der Liegenschaft nicht übersteigen sollte.
Gedanken zur Amortisation
Beim Bestimmen der vorteilhaften Hypothekarbelastung müssen zahlreiche Aspekte individuell beleuchtet werden. Als Auslöser für Amortisationen können grundsätzlich drei Szenarien unterschieden werden:
- Amortisation als Anlagealternative aufgrund verfügbarem Vermögen
- Hypothek ist in der heutigen Höhe im Alter nicht tragbar
- Steuerplanerische Überlegungen zum Bezug von Vorsorgegeldern
Werden zur Rückzahlung von Hypotheken Vorsorgegelder genutzt, stehen nebst der Reduktion der Hypothek oftmals steuerliche Absichten im Vordergrund.
Vorbezüge für Amortisationen oder Investitionen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglichen es, den Bezug von Vorsorgeguthaben auf verschiedene Jahre zu verteilen und damit die Auszahlungsbeträge zu reduzieren. Durch diese Staffelung können die anfallenden Kapitalleistungssteuern oft deutlich reduziert werden.
Ob eine Hypothekarrückzahlung mit Vorsorgegeldern empfehlenswert ist, sollte auf der Grundlage einer fundierten Pensionsplanung erfolgen.
Ganz generell gilt bei allen Fragen rund ums Wohnen im Alter: Wer sich frühzeitig mit dem Thema befasst und vorausschauend plant, wird später im Vorteil sein.