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Für die Vorsorge ist es nie zu früh

Haben Sie sich auch schon gefragt, was morgen sein könnte? Verspüren Sie den Wunsch, Ihr Leben bis ans Ende selbstbestimmt zu gestalten?
Für die Vorsorge ist es nie zu früh
Mit den Angehörigen sprechen hilft bei wichtigen Entscheidungen. Auch beim Verfassen einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages. (Bild SRK/Ruben Ung)

Bereits 2017 zeigte eine repräsentative Umfrage des Bundesamtes für Gesundheit, dass sich mehr als 80% der Befragten Gedanken über ihr Lebensende machen. Zwei von drei Personen haben bereits Überlegungen angestellt, wie sie in der letzten Lebensphase behandelt und betreut werden möchten. Haben Sie sich auch schon Gedanken gemacht?

Klären und Übersicht verschaffen

Sie können Ihren Angehörigen eine grosse Last abnehmen, wenn diese Ihre Wünsche kennen. Mit Checklisten können Sie die wichtigsten Dokumente ordnen und damit ihren Angehörigen in schwierigen Zeiten einen Überblick ermöglichen. Handeln Sie vorausschauend und selbstbestimmt. Sprechen Sie mit nahestehenden Personen darüber und verfassen Sie einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, die Anordnungen im Todesfall sowie ein Testament.

Recht auf Selbstbestimmung

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das über hundertjährige Vormundschaftsrecht am 1. Januar 2013 abgelöst und die Selbstbestimmung und die Solidarität in der Familie gestärkt. Das Wohl und der Schutz hilfsbedürftiger Menschen steht weiterhin im Vordergrund. Mit der Verankerung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung im Gesetz stehen zwei Instrumente für die selbstbestimmte Vorsorge zur Verfügung.

Vorsorgeauftrag

Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.

Patientenverfügung

In der Schweiz können Sie als Patientin oder Patient medizinischen Massnahmen selber zustimmen oder diese ablehnen, solange Sie urteilsfähig sind. In der Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festhalten, welche medizinischen Behandlungen, Therapien und Pflege Sie wünschen und welche nicht, für eine zukünftige Situation, in welcher Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können auch eine Person bestimmen, die Ihre Patientenverfügung durchsetzt.

Die Patientenverfügung dient den medizinischen Fachpersonen sowie Angehörigen oder vertretungsberechtigen Personen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Achten Sie deshalb auf präzise, klare und nachvollziehbare Formulierungen. Nur so kann Ihr Wille im Ernstfall umgesetzt werden. Die Beraterinnen und Berater des SRK sind umfassend geschult und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung.

Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit komplett oder teilweise ändern oder widerrufen.

Ihre persönliche Vorsorge

Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen und Beispieltexte, um vorausschauend planen zu können. Bestellen Sie sie jetzt auf vorsorge.redcross.ch/vorsorgemappe-srk/


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