Generationenverpflichtung
Grosspapa muss auch für andere zahlen
Er staunte nicht schlecht, der gut 80-jährige Rentner, als er vom Sozialamt einer Kleinstadt Post erhielt. Der Mann ist finanziell gut gebettet und hatte zeitlebens nichts mit den Sozialbehörden zu tun. Nicht so sein Enkel.
Dieser ist aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig und lebt von Sozialhilfe, solange sein Gesuch um Unterstützung bei der Invalidenversicherung hängig ist. Nun versucht seine Wohngemeinde, einen Teil ihrer Kosten in der Verwandtschaft einzufordern.
Was der Grossvater nicht wusste: Direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie sind in der Schweiz unterstützungspflichtig. Nicht nur müssen sich Eltern und ihre Kinder gegenseitig unter die Arme greifen, sondern auch Grosseltern und Enkel.
Das dürfte vermehrt zum Thema werden: "Es gibt zunehmend wohlhabende Rentner, die für die Unterstützung ihrer Kinder oder Enkel aufkommen könnten", sagt Professor Thomas Koller vom Zivilistischen Seminar der Uni Bern.
Historisch gesehen, bestand die Idee der Verwandtenunterstützung darin, dass die Jungen die Alten unterstützen. "Mit der gut ausgebauten Altersvorsorge ist dies heute praktisch kaum mehr ein Thema", sagt Koller. Heute handle es sich bei den so Unterstützen oft um Langzeitarbeitslose oder Drogenabhängige.
Systematisch prüfen
Wie häufig das geschieht, dazu gibt es keine Zahlen. Zwar ist die Verwandtenunterstützung im Zivilgesetz verankert, doch in der Praxis gibt es grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden - vor allem was die Überprüfung der finanziellen Situation der Grosseltern betrifft.
Längst nicht überall geschieht dies systematisch. Doch angesichts der steigenden Sozialkosten - sie haben sich in der Schweiz von 2005 bis 2015 von 1,7 Milliarden Franken auf 2,6 Milliarden erhöht - geraten wohlhabende Rentner zunehmend ins Visier der Sozialämter.
Zum Beispiel in Arbon (TG), wo externe Prüfer nach Optimierungspotenzial gesucht haben. "Seither holen wie bei Neuanmeldungen auf dem Sozialamt auch routinemässig die Steuerfaktoren der Grosseltern ein", sagt Lukas Feierabend, Leiter Abteilung Soziales.
Auch in Frauenfeld (TG) wurde die systematische Überprüfung vor vier Jahren neu eingeführt. In der Stadt Zürich wird dies schon lange standardmässig abgeklärt, wie die Sprecherin der Sozialen Dienste, Nadine Grunder, sagt. "Die Voraussetzungen für Verwandtenunterstützung sind aber in den allerwenigsten Fällen gegeben."
Jährlich nimmt Zürich so 600000 bis 800000 Franken ein - gemessen an Sozialkosten in dreistelliger Millionenhöhe ein verschwindend kleiner Betrag.
Emotionale Reaktionen
Bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sieht man zwei Gründe dafür, dass die Fallzahl nicht höher ist. Zum einen hat das Bundesgericht die Schwelle hoch angesetzt: "Eine Pflicht zur Verwandtenunterstützung besteht nur insoweit, als die Unterstützungsbeiträge ohne wesentliche Beeinträchtigung einer wohlhabenden Lebensführung aufgebracht werden können", erklärt Fachbereichsleiter Alexander Suter.
Laut Skos-Richtlinien liegt die Schwelle bei einem steuerbaren Einkommen von 120000 Franken bei Einzelpersonen und 180000 Franken bei Paaren. Angerechnet wird auch das Vermögen nach Abzug eines Freibetrags von 250000 beziehungsweise 500000 Franken (Paare): Ab Alter 61 gilt ein Zwanzigstel des verbleibenden Vermögens als Jahreseinkommen.
Zum anderen bedeutet es für die Sozialämter viel Arbeit, die familiäre Unterstützung auf dem Rechtsweg einzufordern: "Es ist oft ein Nullsummenspiel, verbunden mit viel Aufwand", sagt Suter. "Möglich ist allerdings, dass der finanzielle Druck auf die Sozialhilfe dennoch dazu führt, dass die Verwandten vermehrt angegangen werden."
Dazu kommt, dass der Anteil Sozialhilfebezüger mit ausländischen Wurzeln hoch ist, vorab im Asylbereich. Deren Verwandte haben kaum genügend Geld und können kaum belangt werden. Für jene, die in der Schweiz zur Kasse gebeten werden, kann dies nebst finanziellen auch emotionelle Folgen haben.
Professor Koller weiss von heftigen Reaktionen von Angehörigen. "Sie verstehen nicht, weshalb sie bezahlen sollen, ohne etwas zu sagen zu haben." Etwa wenn eine drogensüchtige Frau in ein Heim eingewiesen wird und die Eltern dafür monatlich 4000 Franken aufwenden sollen.
Auch der eingangs erwähnte Grossvater war schockiert - zumal er keinen Kontakt zu seinem Enkel und dessen Mutter hatte und überhaupt nicht vorgewarnt war. Nun hat er einen Anwalt eingeschaltet.