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Pensionskasse oder 3. Säule: Zusätzliches Sparen ab 50
Ab 50 bleibt noch Zeit, die finanzielle Situation im Ruhestand gezielt zu verbessern. Doch wohin mit dem zusätzlichen Sparbetrag: in die Pensionskasse, in die Säule 3a oder auf ein frei verfügbares Konto? Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie viel Geld im Ruhestand voraussichtlich fehlt und wann es verfügbar sein soll. Welche Unterschiede dabei zählen und was die neuen Möglichkeiten für nachträgliche 3a-Einzahlungen ab 2026 bedeuten, zeigt dieser Artikel.
Zuerst die Vorsorgelücke kennen
Der Ausgangspunkt für zusätzliches Sparen ist ein realistisches Budget für die Zeit nach der Pensionierung. Einige Ausgaben sinken möglicherweise, etwa für den Arbeitsweg. Andere bleiben bestehen oder steigen: Krankenkassenprämien, Wohnkosten und Rückstellungen für Reparaturen gehören weiterhin dazu. Auch Freizeitaktivitäten und Reisen benötigen einen Platz im Budget.
Den erwarteten Ausgaben stehen die voraussichtliche AHV-Rente, Leistungen der Pensionskasse und vorhandene private Ersparnisse gegenüber. Eine AHV-Rentenvorausberechnung und der aktuelle Pensionskassenausweis liefern dafür wichtige Grundlagen. Bei einer geplanten Frühpensionierung braucht es zusätzlich eine Berechnung für die Jahre bis zum ordentlichen Rentenbeginn.
Für eine erste Bestandsaufnahme helfen folgende Unterlagen:
- AHV-Rentenvorausberechnung: als Grundlage für die erwarteten Leistungen der ersten Säule.
- Pensionskassenausweis: mit Altersguthaben, voraussichtlichen Leistungen und möglichem Einkaufspotenzial.
- Übersicht der dritten Säule: einschliesslich Guthaben, Vertragslaufzeiten und Kosten.
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Haushaltsbudget: mit laufenden Ausgaben, Schulden und grösseren geplanten Anschaffungen.Ein vereinfachtes Beispiel macht den Sparbedarf greifbar: Liegen die erwarteten monatlichen Ausgaben z. B. bei 5’000 Franken und die Renteneinnahmen bei 4’300 Franken, fehlen jährlich 8’400 Franken. Inflation und unregelmässige Ausgaben sind darin noch nicht berücksichtigt.
Mit Einkäufen die Pensionskasse aufstocken
Ein freiwilliger Einkauf ist eine zusätzliche Einzahlung in die Pensionskasse. Er erhöht das Altersguthaben und kann dadurch die spätere Rente oder das verfügbare Alterskapital verbessern. Einkaufsmöglichkeiten entstehen beispielsweise nach Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen oder Lohnerhöhungen. Der zulässige Betrag richtet sich nach der persönlichen Vorsorgesituation und dem Reglement der Kasse.
Steuerlich kann ein Einkauf besonders während einkommensstarker Berufsjahre interessant sein. Zulässige Einzahlungen lassen sich nämlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Eine Verteilung auf mehrere Jahre kann günstiger ausfallen als eine einzige grosse Einzahlung. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Einkommen, Wohnort und weiteren Abzügen ab.
Neben dem Steuerabzug verdienen die Leistungen der Kasse Aufmerksamkeit. Entscheidend sind die Verzinsung, die finanzielle Situation und die Bedingungen für den späteren Bezug. Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen und Verpflichtungen; als einzelne Kennzahl reicht er für eine Beurteilung jedoch nicht aus.
Privat vorsorgen und fehlendes Kapital aufbauen
Die dritte Säule ergänzt AHV und Pensionskasse und umfasst sowohl die gebundene Vorsorge 3a als auch die freie Vorsorge 3b. Einen verständlichen Überblick über beide Bereiche bietet die AXA auf ihrer Informationsseite zur privaten Vorsorge in der 3. Säule.
In die Säule 3a können grundsätzlich Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen einzahlen und die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ab 2027 beträgt der ordentliche jährliche Höchstbetrag mit Pensionskassenanschluss 7’373 Franken. Ohne Anschluss sind es weiterhin bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch 36’864 Franken. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Kalenderjahr über alle 3a-Lösungen hinweg.
Zur Auswahl stehen Bankkonten, Wertschriftenanlagen und Versicherungslösungen. Sie unterscheiden sich bei Risiken, Kosten und Verpflichtungen. Ab 50 zählt besonders, wie lange das Geld noch angelegt bleiben kann. Bei Versicherungen sind zudem die Prämienpflicht und die Folgen eines vorzeitigen Ausstiegs zu prüfen.
Die Säule 3b umfasst beispielsweise Sparkonten und Wertschriftendepots. Sie bietet grundsätzlich keinen allgemeinen Steuerabzug wie die Säule 3a. Wie flexibel das Geld verfügbar bleibt, hängt von der Anlage und den Vertragsbedingungen ab.
Neu: 3a-Lücken nachträglich schliessen
Seit 2026 besteht erstmals die Möglichkeit, bestimmte Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich auszugleichen. Das ist gerade für Erwerbstätige ab 50 interessant, deren finanzieller Spielraum nach Jahren mit Familienausgaben oder Teilzeitarbeit wieder grösser geworden ist. Allerdings lassen sich damit keine beliebig alten Sparlücken aufholen, denn berücksichtigt werden ausschliesslich Lücken ab 2025.
Für die nachträglichen Einkäufe gelten klare Voraussetzungen:
- Berechtigung in beiden Jahren: Sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz vorliegen.
- Ordentlichen Beitrag ausschöpfen: Im Einkaufsjahr muss zunächst der persönlich zulässige ordentliche Jahresbeitrag vollständig einbezahlt sein.
- Frist beachten: Zulässige Lücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden.
- Zusätzliche Obergrenze einhalten: Der jährliche Einkauf ist auf den «kleinen» 3a-Beitrag begrenzt, 2026 also auf 7’258 Franken. Das gilt auch ohne Pensionskassenanschluss.
Auf die passende Kombination kommt es an
Pensionskasse und dritte Säule erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein Pensionskasseneinkauf kann besonders dann passen, wenn zusätzliches Geld langfristig für die Altersleistungen bestimmt ist und ein entsprechendes Einkaufspotenzial besteht. Die Säule 3a bietet mehr Auswahl bei Anbieter und Anlageform. Frei verfügbares Sparen ergänzt beide Wege für Ausgaben vor der Pensionierung.
Kriterium | Pensionskasseneinkauf | Säule 3a |
Einzahlungsspielraum | Persönlich berechnetes Einkaufspotenzial | Gesetzlicher Jahreshöchstbetrag; Nachzahlungen für Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen möglich |
Anlageentscheidungen | Durch die Pensionskasse | Auswahl der Vorsorgelösung und gegebenenfalls der Anlagestrategie |
Altersleistung | Rente und/oder Kapital gemäss Reglement | In der Regel Kapitalauszahlung |
Verfügbarkeit | Gesetzlich und reglementarisch gebunden | Gesetzlich gebunden |
Welche Kombination am besten passt, hängt auch vom geplanten Pensionierungszeitpunkt und der gewünschten Auszahlung als Rente oder Kapital ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor grösseren Einzahlungen die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf die späteren Altersleistungen und die Steuern berechnen zu lassen und die Vorsorgeplanung auch danach regelmässig zu überprüfen und an veränderte Lebensumstände anzupassen.