Vorsorgebezug
Rente oder Kapital: Ein Wegweiser
Ein sorgfältiges Abwägen der zahlreichen Einflussfaktoren ist unverzichtbar.
Während des gesamten Erwerbslebens sparen Versicherte einen gewichtigen Vermögensanteil innerhalb ihrer Pensionskasse an. In der Pensionierungsphase steht dieses Vorsorgevermögen schliesslich zur Disposition, wobei entschieden werden muss, in welcher Form das Alterskapital aus der Pensionskasse ausbezahlt werden soll: Grundsätzlich wird es in eine monatlich zahlbare Rente umgewandelt. Häufig kann das Vorsorgevermögen aber auch als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden (oft auch als Mischlösung, teils in Renten und teils in Kapitalform).
Sicherheit oder Flexibilität
Die monatliche Rentenzahlung stellt ein lebenslanges, regelmässiges und planbares Einkommen dar, vergleichbar mit einem Lohneingang. Die Rente steht bis zum Lebensende zur Verfügung und deckt damit das sogenannte Langleberisiko, ein Begriff, der sich zunächst seltsam anhören mag. Doch aus finanzieller Sicht gilt ein überdurchschnittlich langes Leben als «Risiko». Die Pensionskassenrente bildet zusammen mit anderen Rentenleistungen wie zum Beispiel der AHV ein Sockeleinkommen. Daraus können laufende Ausgaben bestritten werden, auch wenn keine Ersparnisse (mehr) vorhanden sein sollten.
Im Gegensatz dazu wird bei der Kapitalauszahlung die Verantwortung für das Vermögen der versicherten Person übertragen. Diese kann selber entscheiden, wie das Kapital organisiert bzw. verwaltet wird und wann welcher Teil ausgegeben werden soll. Das Kapital steht als Liquidität zur Verfügung und steigert damit die finanzielle Flexibilität.
Zusammenfassend handelt es sich somit um eine Entscheidung zwischen Sicherheit und Flexibilität.
Finanzielle "Grosswetterlage"
Die persönliche finanzielle Ausgangslage beeinflusst die Entscheidung massgeblich. Reicht zum Beispiel das Einkommen anderer Leistungserbringer bereits aus, um die geplanten laufenden Ausgaben zu decken, spricht dies gegen einen weitergehenden Rentenbezug. Das (nicht benötigte) zusätzliche Renteneinkommen kann zu einem steuerlich ungünstigen Alterssparen führen. Auf der anderen Seite ist abzuwägen, ob und wofür die zusätzliche finanzielle Flexibilität nötig ist (wie einmalige Ausgaben, Projekte, Hypothekaramortisation etc.).
Gesundheit
Der eigene Gesundheitszustand kann die Entscheidung ebenfalls stark beeinflussen. Erwartet jemand ein überdurchschnittlich langes Leben, wäre die Auszahlungsdauer entsprechend lange, was ein Argument für den Rentenbezug darstellt. Demgegenüber spricht eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung für den Kapitalbezug. Das Kapital kann dabei nach eigenen Bedürfnissen auch in einer frühen Pensionierungsphase flexibel eingesetzt werden kann. Der noch nicht verbrauchte Anteil bliebe im Todesfall den Erben erhalten.
Hinterlassenenleistungen
Bei einem Todesfall nach der Pensionierung ist aus der zweiten Säule gesetzlich eine Ehegattenrente von mindestens 60 Prozent der zuletzt bezahlten BVGAltersrente versichert. Ist der Ehegatte/die Ehegattin wesentlich jünger als die Rentenbezügerin/der Rentenbezüger selbst, kann dies aufgrund der statistisch längeren Bezugsdauer für einen Rentenbezug sprechen. Es ist jedoch möglich, dass die Pensionskasse die Hinterlassenenleistung bei einem grossen Altersunterschied kürzt. Ein Konkubinatspaar sollte unbedingt überprüfen, ob eine Partnerrente versichert ist und ob der Partner bei der Pensionskasse allenfalls zwingend angemeldet werden muss.
Umgang mit Kapital
Wer die Auszahlung seines Pensionskassenkapitals in Betracht zieht, muss sich seiner Verantwortung für die Bewirtschaftung der Vermögenswerte bewusst sein. Das Erzielen einer bestimmten Rendite gehört zum zwingenden Leistungsausweis der Pensionskasse. Im Vergleich dazu ist es keine vernünftige Option, das Pensionskassenkapital nach der Auszahlung langfristig auf einem Konto zu «lagern». In diesem Fall wäre ein Rentenbezug auf lange Frist rechnerisch attraktiver. Neben einer rein rechnerischen Betrachtung fliessen zahlreiche weitere Faktoren in die Beurteilung der Frage nach der passenden Bezugsform der Altersleistung ein (siehe Box).
Die Fülle an verschiedenen Kriterien und Ansprüchen macht deutlich, wie wichtig eine individuelle und sorgfältige Abklärung - z.B. im Rahmen einer Pensionsplanung - für eine fundierte Entscheidung ist.