Selbstbestimmt leben, selbstbestimmt sterben

EXIT mit über 145’000 Mitgliedern tritt ein für das Recht des Menschen auf eigenverantwortliches Sterben – als wichtiger Aspekt des Rechts auf Leben.

Längst nicht alle Innovationen der modernen Medizin machen aus Sicht von betroffenen Patientinnen und Patienten auch Sinn. Viele geraten in die Situation, dass bei einer schweren Erkrankung ihr Leben durch medizinische Massnahmen auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn sie dies nach einem erfüllten Dasein gar nicht mehr wollen. Genau hier setzt EXIT an.

Beraten, schützen und begleiten

Ein Schwerpunkt der Vereinstätigkeit ist, für Mitglieder Patientenverfügungen anzubieten und abrufbereit zu hinterlegen sowie – bei Bedarf – diese mit aktiven und juristischen Mitteln durchzusetzen. Menschen können Vorkehrungen treffen für den Fall, dass eine Urteilsunfähigkeit verbunden mit einer aussichtslosen Prognose eintritt: etwa infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, speziell einer Demenz.

Als zweite Aufgabe berät der Verein in rund 3500 Gesprächen pro Jahr seine Mitglieder in schwierigen Lebenssituationen. Viele Menschen sind froh, sich in einer verzweifelten Lebensphase mit einer kompetenten Beratungsperson austauschen zu können. Im Fokus dieser Gespräche steht immer, Menschen einen Weg nach vorne aufzuzeigen oder ihnen aus der Krise zu helfen. EXIT leistet damit einen Beitrag zur Suizidprävention.

Drittens fördert die Non-Profit-Organisation die Palliativmedizin. Sie sieht zwischen Freitodhilfe und Palliative Care keinen Gegensatz, sondern das sinnvolle Zusammenwirken beider Bereiche. Deshalb unterstützt EXIT explizit die palliative Behandlung, etwa durch die eigene Stiftung palliacura.

Viertens bietet der Verein eine fachlich kompetente Freitod-Begleitung nach strengen Vorgaben. Assistierte Suizide finden in der Regel beim Mitglied zu Hause statt, und zwar durch das rezeptpflichtige Medikament Natrium-Pentobarbital. Ziel ist, Menschen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Die Bedingungen

Urteilsfähigkeit ist die wichtigste Voraussetzung für einen von EXIT begleiteten selbstbestimmten Tod. Das bedeutet: Menschen sind in der Lage, eigenständige Willensentscheidungen zu treffen und die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Der Sterbewunsch darf nicht unter Druck gefasst worden sein.

EXIT verlangt, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Urteilsfähigkeit schriftlich bestätigt. Der Sterbewunsch muss autonom sein, also unbeeinflusst von dritter Seite. Zudem sollen die Bedingungen der Wohlerwogenheit und Konstanz sicherstellen, dass der Sterbewunsch gründlich durchdacht und nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise ist. 
Hoffnungslose Prognose, unerträgliche Beschwerden oder unzumutbare Behinderung sind Kriterien, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern die der Verein selbst in seine Statuten aufgenommen hat. Für EXIT ist entscheidend, dass der betroffene Mensch darüber entscheidet, was für ihn unerträglich oder unzumutbar ist. Zudem muss der sterbewillige Mensch die letzte Handlung wie das Trinken des Sterbemedikaments selbst vornehmen.


Ein Menschenrecht

Das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens selbst zu bestimmen, haben laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich alle Menschen. Heute erreicht in der Schweiz eine Generation das Alter, die es immer gewohnt war, selbstbestimmt zu leben. Ähnliche Forderungen hat sie für das Lebensende.

Das Selbstbestimmungsrecht greift laut Schweizerischem Bundesgericht ganz selbstverständlich auch für Menschen, deren Zustand nicht in absehbarer Zeit zum Tod führt.  Dies ermöglicht auch Betagten, die wegen ihrer Beschwerden und Leiden ihre Lebensqualität als stark beeinträchtigt empfinden, eine Freitod-Begleitung.

Die Leistungen von EXIT kann in Anspruch nehmen, wer Mitglied des Vereins ist. Aufgenommen werden alle Volljährigen, die einen Schweizer Pass besitzen oder in der Schweiz wohnen. Gegen eine Jahresgebühr von 45 Franken oder einen Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit von 1100 Franken sind nach dem dritten Jahr der Mitgliedschaft alle EXIT-Dienstleistungen unentgeltlich.

Von Jürg Wiler, EXIT-Vizepräsident
www.exit.ch 
 


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