Spardisziplin
Teilpensionierung – sanfter Ausstieg
Hier bieten sich der schrittweise Rückzug aus dem Berufsleben und eine zeitgleiche Teilpensionierung an.
Einschränkungen beachten
Die vorzeitige oder stufenweise Pensionierung ist nicht einheitlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Reglement der Pensionskasse. Es bestehen einige Einschränkungen und kantonale Unterschiede:
- Sie müssen Beschäftigungsgrad und Lohn dauerhaft um 20 bis 30 Prozent reduzieren (spätere Erhöhung des Pensums nicht erlaubt).
- Leistungen aus der Pensionskasse müssen dem verringerten Beschäftigungsgrad entsprechen.
- Vor der endgültigen Erwerbsaufgabe muss der Beschäftigungsgrad je nach Kanton mindestens zwischen 20 und 30 Prozent betragen.
- Je nach Kanton sind zwei bis drei Teilkapitalbezüge erlaubt. Oft muss der letzte Teil des Pensionskassenguthabens als Rente bezogen werden.
- Frist zwischen den Teilpensionierungsschritten: 6-12 Monate.
- Bedingungen für die Teilpensionierung müssen im Pensionskassenreglement verankert sowie beim kantonalen Steueramt bekannt sein.
- Die Reduktion des Arbeitspensums vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters hat eine Rentenkürzung zur Folge. Diese kann teilweise durch einen freiwilligen Pensionskasseneinkauf abgefedert werden.
Steuern sparen mit Teilpensionierung
Mit einer Teilpensionierung kann man zwar – je nach Kanton – viel Geld sparen, da Sie Ihr Pensionskassenguthaben gestaffelt beziehen und so deutlich weniger Steuern zahlen. Dennoch sollte eine schrittweise Pensionierung nicht nur von steuerlichen Faktoren abhängig sein. Genauso wichtig ist, wie Sie Ihr Einkommen nach der Pensionierung sichern oder wie Sie das Vermögen im Alter gezielt nutzen.
Quelle: UBS Pension Services